Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8f TSchG

Ich besitze diese Erlaubnis seit 2015, aber was bedeutet dies eigentlich?

Die Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet.
Er muss folgende Sachkentnisse nachweisen.
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