Ich besitze diese Erlaubnis seit 2015, aber was bedeutet dies eigentlich?
Die Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet.
Er muss folgende Sachkentnisse nachweisen.
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- fachliche Kenntnisse über die Biologie des Hundes
- fachliche Kenntnisse über die Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene Hundehaltung / Hundezucht
- fachliche Kenntnisse über häufige Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe/Versorgung
- fachliche Kenntnisse über einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen
- fachliche Kenntnisse Nachweis über Ausbildung, Training
- fachliche Kenntnisse durch Nachweis über ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter
Wer mag, kann sich hier das ganze Gesetz ansehen.