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Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8f TSchG

Ich besitze diese Erlaubnis seit 2015, aber was bedeutet dies eigentlich?

Die Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet.
Er muss folgende Sachkentnisse nachweisen.

    1. fachliche Kenntnisse über die Biologie des Hundes
    2. fachliche Kenntnisse über die Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene Hundehaltung / Hundezucht
    3. fachliche Kenntnisse über häufige Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe/Versorgung
    4. fachliche Kenntnisse über einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen
    5. fachliche Kenntnisse Nachweis über Ausbildung, Training
    6. fachliche Kenntnisse durch Nachweis über ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter

Wer mag, kann sich hier das ganze Gesetz ansehen.

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